Was wir tun – unsere Arbeit im Überblick

Als Fluglärm‑Schutzgemeinschaft Nürnberg u.U.e.V. setzen wir uns mit Nachdruck, Sachverstand und bürgerschaftlichem Engagement für die Interessen der vom Fluglärm betroffenen Menschen im Großraum Nürnberg ein. Unsere Arbeit ist vielfältig und findet auf mehreren Ebenen statt – von der politischen Einflussnahme über konkrete Hilfe bis hin zur gezielten Öffentlichkeitsarbeit. Dabei steht für uns immer eines im Mittelpunkt: der Schutz der Lebensqualität und Nachtruhe der Menschen in unserer Region.

Weitere Informationen

Aktivitäten

Die Bundesvereinigung entsendet gemäß § 32 b LuftVG (Luftverkehrsgesetz) Mitglieder in die Fluglärmkommissionen zur Beratung der Genehmigungsbehörden über Maßnahmen gegen Fluglärm und Luftverunreinigungen an den deutschen Verkehrsflughäfen. Die Bundesvereinigung stellt ein Mitglied für den Beratungsausschuss nach § 32 a LuftVG beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Dieser wird vor dem Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Luftverkehr angehört. Die Bundesvereinigung wirkt mit in Anhörungen von Parlamenten und Ausschüssen auf Bundes- und Landesebene und berät den Gesetzgeber. Sie verfolgt die Gesetzgebung des Europäischen Parlaments und begleitet die Umsetzung von Erlassen in deutsches Recht. Sie wirkt auch in der technischen Normung (DIN, ISO usw.) mit. Die Bundesvereinigung beobachtet Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie Gerichtsentscheidungen, die den Fluglärm und den Ausbau von Flughäfen betreffen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Schutz der Nachtruhe. Die Fachleute der Bundesvereinigung veranstalten Seminare, beraten die Mitglieder aus Schutzvereinigungen, Städten und Gemeinden in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren und beobachten die richtige Anwendung von Regelwerken in Rechtsprechung und Technik. Außerdem erarbeiten sie schriftliche Stellungnahmen in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren.

Ziele & Forderungen

Forderungen an einen zukünftigen Luftverkehr

Seitdem die Beschränkungen während der Corona-Pandemie aufgehoben bzw. gelockert worden sind, versucht der Luftverkehr auf den bis 2019 verfolgten Wachstumskurs zurückzukehren. Die Zahl der Flugbewegungen und der Passagiere nimmt zu, zugleich steigt die Belastung der Menschen im Umfeld der Flughäfen.his

Der Luftverkehr ist die klimaschädlichste Mobilitätsform. In den vergangenen Jahren ist die Dringlichkeit der Vermeidung von klimaschädlichen Emissionen noch deutlicher geworden. Die Mitglieder der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. sind davon überzeugt, dass die Erreichung der Klimaneutralität (Europäische Union 2050, Deutschland 2045) nur gelingen kann, wenn der Luftverkehr in Deutschland, europa- und weltweit schrumpft. Die Substitution von Kerosin durch Power-to-Liquid (PtL) oder andere Ersatzlösungen, sind Scheinlösungen.is paragr

Nur wenn die Zahl der Flugbewegungen kontinuierlich zurückgeht, kann auch der gesundheitsschädigende Fluglärm und die Belastungen durch Feinstaub reduziert werden. Aktiver und passiver Lärmschutz als flankierende Maßnahmen allein lösen das Problem nicht.aph t

Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF) und ihre Mitgliederorganisationen für folgende Forderungen ein:ex

 

  1. Streichung aller Subventionen, einschließlich Quersubventionen und Steuervergünstigungen für die Fluggesellschaften und Flughäfen sowie Beseitigung von Incentive- und Rabattprogrammen, die nicht einem nachhaltigen Luftverkehr dienen;t.
  2. Einbeziehung des Luftverkehrs in das System der CO2-Bepreisung und vollständige Erfassung aller Klimaeffekte des Luftverkehrs;C
  3. Deutliche Erhöhung der Lärm- und Schadstoffkomponenten als Teil der Landegebühren, vor allem für die Nachtzeit und Überführung in ein Kompensationssystem, mit dessen Einnahmen die Ansprüche der Anwohner*innen und Kommunen aus Wertminderungen und Belastungen unbefristet ausgeglichen werden;lick it
  4. Regelmäßige Anpassung der Luftverkehrsabgabe und Einrichtung eines Ausgleichsfonds für vom Luftverkehr verursachte Belastungen und Schädigungen im Gesundheits- und Sozialbereich; or
  5. Vollständiger Abbau aller Kurzstreckenflüge, beginnend mit Flügen unter 600 km bis 2030; Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsstrecken, auch im grenzüberschreitenden Schienenverkehr; hit
  6. Damit die freiwerdenden Kapazitäten nicht für andere Strecken genutzt werden, müssen die Slots an den Verkehrsflughäfen jedes Jahr um 3% gekürzt werden;the M
  7. Beseitigung des Privilegs des Luftverkehrs und Einbeziehung des Luftverkehrs in den Rahmen einer Gesamtlärmbetrachtung. Dazu bedarf es einer grundlegenden Überarbeitung des Fluglärmgesetzes von 2007 (FluLärmG) und dessen Ausgestaltung im Sinne der aktuellen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung. Die Differenzierung zwischen Ausbau-, Bestands- und Militärflughäfen ist aufzugeben;anage T
  8. Entwicklung von Lärmaktionsplänen an allen Verkehrsflughäfen mit verbindlichen Lärmminderungszielen, orientiert an den WHO-Werten und der Beachtenspflicht durch Luftverkehrsbehörden, Flughafenbetreiber und Luftverkehrsgesellschaften. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) muss zur sicheren, geordneten, lärmarmen und flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs verpflichtet werden;ext but
  9. Einführung von Nachtflugverboten zwischen 22 und 6 Uhr an allen deutschen Flughäfen zum Schutz der Nachtruhe der Anwohner;to
  10. Eine missbräuchliche Nutzung von Slots (z.B. regelmäßige Verstöße gegen die Nachtflugbe- stimmungen, bewusste Startverzögerung in die Nacht hinein) und die Hervorrufung vermeidbaren Lärms müssen sanktioniert werden;n to c
  11. Alle mit hoheitlichen Aufgaben im Luftverkehr befassten Institutionen und Behörden, insbesondere die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), werden Fachplanungsbehörden im Sinne des Planungsrechts;han
  12. Die Beteiligungsrechte der vom Luftverkehr betroffenen Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen werden gestärkt;ge
  13. Die Grenzwerte für NOx und Feinstaub werden gesenkt, damit diese das gesundheitlich vertretbare Risikoniveau berücksichtigen;th
  14. Für Ultrafeinstaub (PM 0,1) sind europäische Grenzwerte festzulegen, die an den Empfehlungen der Gesundheitswissenschaft ausgerichtet sind. Bis dahin gilt das Minimierungsgebot;e
  15. Die Flughäfen werden verpflichtet, Maßnahmen zur Reduzierung der UFP-Emissionen „am Boden“ zu ergreifen;f
  16. Die Flugkraftstoffanbieter werden verpflichtet, dass der gesamte Flugkraftstoff, der Luftfahrzeugbetreibern an jedem Flughafen der Union zur Verfügung gestellt wird, einen Gehalt an aromatischen Verbindungen von höchstens 8 % und einen Schwefelgehalt von höchstens 10 ppm hat.ont

Themen

Hintergrundinformationen und Argumentationshilfen

Hier finden Sie weitere Informationen, Merkblätter, Dokumentationen und Veröffentlichungen.

  • Allgemeine Informationen

    • Adressen von Mitgliedsorganisationen
    • Über uns
    • Liste der Vorstandsmitglieder und Beiräte
    • Satzung der BVF
    • Beitragsordnung der BVF
    • Internes (nur für Mitglieder)
    • Kontakt
    • Services für Mitglieder
    • Fluglärm im Internet
    • Kriterien für die Erstellung eines Luftverkehrskonzepts Helmut Breidenbach (nur für Mitglieder)
  • Merkblätter

    • Merkblätter und technische Merkblätter
  • Forderungen der BVF

    • NGO-Luftverkehrskonzept vom Juli 2015 (PDF)
    • Statistische Auswertung der Forderung ‚Nachtflugverbot‘ (PDF nur für Mitglieder)
    • 20.01.2001
    • BVF-Stellungnahme mit eigenem Novellierungsvorschlag zur Novellierung des FLG (PDF)
  • Dokumentationen und Veröffentlichungen

    • Diskussions- und Dokumentenstand zur Evaluation der FlugLSV / FLG (PDF nur für Mitglieder)
    • Luftverkehrsbranche ist keine Jobmaschine
    • 16.10.2015
    • FRAport – die dominierende Feinstaubpartikelquelle im Rhein-Main-Gebiet (PDF nur für Mitglieder)
    • Joachim Alt / Wolfgang Schwämmlein
    • 01.03.2010
    • Lärmbewertung mittels Lärmindex – Veröffentlichung in der „Zeitschrift für Lärmkämpfung Bd. 5 (2010) Nr. 2 März“ (PDF) (www.laermbekaempfung.de)
    • Bertold Fuld, Rainer Rahn
    • Wichtige Bücher zum Themengebiet Fluglärm (PDF)
    • Joachim Hans Beckers
    • Liste von Veröffentlichung zu Fluglärmthemen (PDF)
    • Joachim Hans Beckers
  • Infos aus dem Europäischen Parlament

    • 12.12.2012

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf den Flughäfen der Union (PDF)

  • Vorträge

    • 10.07.2012

    Präsentation zum Neustart des Schallschutzprogramms am Flughafen Schönefeld (PDF)

    Eckhard Bock

    • 16.06.2012

    Mögliche und wirksame Maßnahmen zum aktiven Schutz vor Fluglärm (PDF)

    Helmut Breidenbach

    • 01.06.2012

    Auswirkungen einer dritten Start- und Landebahn der Flughafen München GmbH auf Wirtschaft und Siedlung im Flughafenumland (PDF)

    Friedrich Thießen

    • 03.05.2010

    Referat zum Ausbau des Flughafens München (PDF nur für Mitglieder)

    Dieter Faulenbach da Costa

    • 18.01.2010

    Fluglärm gestern, heute, morgen (PDF)

    Joachim Hans Beckers

    • 05.03.2008

    Zur Entstehung und Auslegung des Fluglärmschutzgesetzes (PDF)

    Eckhard Bock

    • 20.02.2008

    Wann und wie können Flughäfen weiterentwickelt werden? (PDF)

    Joachim Hans Beckers

    • März 2006

    Erfassung von Fluglärm (PDF)

    Joachim Hans Beckers

    • 20.02.2006

    Fluglärmgesetz – Schützt es vor Fluglärm? (PDF)

    Dr.-Ing. Berthold Fuld

    • 13.01.2004

    Stand der Novellierung des Fluglärmgesetzes (PDF)

    Eckhard Bock

    • Juni 2002

    EU-Umgebungslärm-Richtlinie (PDF)

    Joachim Hans Beckers

    • Mai 2001

    Erwartungen und Befürchtungen aus Anlaß der Novellierung des Fluglärmgesetzes, der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Flughafenkonzeptes (PDF)

    Joachim Hans Beckers

    • April 2001

    Fluglärm – Konflikte und Probleme aus der Sicht der Betroffenen (PDF)

    Joachim Hans Beckers

    • ab 1999

    Fluglärm und andere Lärmarten (PDF)

    Joachim Hans Beckers

  • Präsentationen

    • Präsentation von Werner Kindsmüller, Präsident der BVF

    Lasst uns in Ruhe! Fluglärm gefährdet unsere Zukunft (PDF 1,2 MB)

    14. Mai 2025: Zentrale Veranstaltung Tag gegen Lärm

    • Präsentation von Helmar Pless, Vizepräsident der BVF

    Aktuelle Themen der Bekämpfung der Umweltfolgen des Luftverkehrs (PDF 1,8 MB)

    13. Mai 2025: Mitgliederversammlung der Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna

01

Politische Interessenvertretung

Wir kämpfen auf politischer Ebene für ein verbindliches Nachtflugverbot zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sowie für leisere Flugrouten, die Wohngebiete besser entlasten. Mit fundierten Argumenten, aktuellen Studien und dem Rückhalt der Bevölkerung bringen wir unsere Forderungen in Gespräche mit Entscheidungsträger:innen, Stellungnahmen zu Planungsverfahren und politischen Gremien ein. Unser Ziel ist es, einen dauerhaften Interessenausgleich zwischen wirtschaftlichen Zielen des Luftverkehrs und dem gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung zu erreichen.

02

Vertretung in Kommissionen

 Als stimmberechtigtes Mitglied der offiziellen Fluglärmkommission vertreten wir die Anliegen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger direkt gegenüber Flughafen, Politik und Behörden. Wir werten Daten und Flugverläufe aus, bringen Beschwerden und Vorschläge ein und fordern Maßnahmen, die den Schutz der Nachtruhe stärken. Unsere Beteiligung sichert, dass reale Betroffenheit nicht durch Technik oder Statistik relativiert wird – sondern als das anerkannt wird, was sie ist: eine ernsthafte Belastung für viele Menschen.

03

Information & Hilfe

Wir bieten eine verlässliche Anlaufstelle für alle, die mehr über Fluglärm, Beschwerden und rechtliche Möglichkeiten erfahren möchten. Über unsere Website, Veranstaltungen und persönliche Gespräche informieren wir über Rechte, Beteiligungsmöglichkeiten und aktuelle Entwicklungen. Gleichzeitig unterstützen wir bei konkreten Anliegen – sei es bei der Formulierung einer Eingabe, der Kontaktaufnahme mit Behörden oder der Suche nach rechtlicher Beratung. Unser Anspruch ist es, niemanden allein zu lassen, der unter Fluglärm leidet.

04

Öffentlichkeitsarbeit

Damit Fluglärm als Thema im Bewusstsein der Öffentlichkeit bleibt, organisieren wir Aktionen, Vorträge und Infoabende, arbeiten aktiv mit der Presse zusammen und kooperieren mit anderen Initiativen. Wir wollen sichtbar machen, was oft überhört wird – und setzen auf gezielte Kommunikation, die informiert, sensibilisiert und aktiviert. Durch kreative Aktionen, Präsenz in lokalen Medien und kontinuierliche Aufklärung sorgen wir dafür, dass die Anliegen der Betroffenen in der gesellschaftlichen und politischen Debatte präsent bleiben.

Lärmbeschwerde

  • Der Fluglärmschutzbeauftragte nimmt Beschwerden, Anfragen und Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern zu Fluglärm entgegen, insbesondere auch zum Nachtfluglärm.
  • Er untersucht diese Beschwerden, bewertet sie, und beantwortet bzw. leitet sie ggf. weiter an die zuständigen Stellen (z. B. Flughafenbetreiber, Fluggesellschaften, Flugsicherung) wenn erforderlich.
  • Er überwacht die Einhaltung von Maßnahmen zur Lärmminderung (z. B. lärmarme Verfahren, Nachtflugbeschränkungen) und berät in Fragen des Fluglärmschutzes. Regierung Mittelfranken
  • Er fungiert als Vermittler zwischen der betroffenen Bevölkerung und den Luftfahrt- bzw. Genehmigungsbehörden. Stadt Zirndorf+1

Kurz: Wenn Sie nachts durch Fluglärm gestört werden, insbesondere durch Starts/Landungen am Flughafen, dann ist der Fluglärmschutzbeauftragte Ihre zentrale Anlaufstelle.

Wie ist er erreichbar?


Name: Reiner Lux (Fluglärmschutzbeauftragter)

E-Mail: fluglaerm@reg-mfr.bayern.de

Telefon: 0911 - 285 008 65

Tel.: (0911) 52700-39


Adresse: Regierung v. Mittelfranken , Luftamt Nordbayern,

Flughafenstr. 118, 90411 Nürnberg


Sie können sich via jeder Kommunikationsart beschweren. Hier sehen Sie einen Mustertext: