Wer wir sind
Die Fluglärm‑Schutzgemeinschaft Nürnberg u.U.e.V. ist eine ehrenamtliche Initiative engagierter Bürgerinnen und Bürger aus Nürnberg und Umgebung. Unser Ziel ist es, den Menschen in fluglärmbelasteten Gebieten eine starke, hörbare Stimme zu geben – sachlich, kompetent und unbeirrt. Seit unserer Gründung vertreten wir die Anliegen der Betroffenen direkt in der offiziellen Fluglärmkommission des Albrecht‑Dürer‑Flughafens. Unser besonderer Fokus liegt auf einem durchsetzbaren Nachtflugverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr – für gesunden Schlaf, weniger Stress und mehr Lebensqualität in unserer Region.
Satzung
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen „Fluglärm-Schutzgemeinschaft Nürnberg und Umgebung e.V.“. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Nürnberg (VR 1134) eingetragen.
(2) Der Sitz des Vereins ist Nürnberg.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und anderen nachteiligen Auswirkungen des Flugbetriebs am Flughafen Nürnberg.
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Er ist überparteilich und überkonfessionell.
(4) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(5) Der Verein erfüllt seine satzungsmäßigen Zwecke ideell insbesondere durch Aufklärung der betroffenen Bevölkerung über die schädlichen Folgen von Flügen zur Nachtzeit sowie durch eine entsprechende gesundheits- und umweltpolitische Einflussnahme auf die Geschäftspolitik des Flughafens Nürnberg unter Einbeziehung der politisch relevanten Mandatsträger. Finanziell erfolgt dies durch die Erhebung von Beiträgen sowie die Einwerbung von Spenden, sonstigen Zuwendungen oder Fördergeldern.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Ordentliche Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen, insbesondere Gebietskörperschaften sowie Personenvereinigungen, werden.
(2) Die Mitglieder leisten Jahresbeiträge. Der Mindestbeitrag wird auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
(3) Durch Entscheidung der Mitgliederversammlung können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften zu Ehrenmitgliedern des Vereins ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit; andere besondere Rechte bestehen für sie nicht.
§ 4 Erwerb und Erlöschen der Mitgliedschaft
(1) Die Beitrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme nach freiem Ermessen entscheidet.
(2) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Tod. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier Wochen zulässig.
(3) Durch Entscheidung der Mitgliederversammlung können Mitglieder wegen schwer vereinsschädigenden Verhaltens ausgeschlossen werden.
(4) Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag trotz Aufforderung mit Fristsetzung nicht bezahlt haben, können durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden; für die Aufforderung genügt Textform (§ 126b BGB).
Über uns
Die Fluglärm Schutzgemeinschaft Nürnberg und Umgebung e.V. ist eine Bürgerinitiative von Anwohnern rund um den Flughafen Nürnberg.
Der nächtliche Fluglärm ist in Fürth (Stadeln, Bislohe, Sack), in Herzogenaurach (Niederndorf) und in Erlangen (Frauenaurach, ER-West) sowie in Puschendorf, Obermichelbach, Flexdorf zu hören. In östlicher Richtung sind die Gemeinden Schwaig (Behringersdorf), Röthenbach und Lauf/Peg. Betroffen. Genau aus diesen Gebieten sind unsere Mitglieder,- natürlich neben den Nürnberger Bürgern aus Buchenbühl, Ziegelstein, Buch, Almoshof und Lohe.
Da sich die Auswirkungen des nächtlichen Fluglärms , die sich insbesondere vom Fluglärm in der Nacht in ihrer Lebensqualität und in ihrer Gesundheit stark beeinträchtigt sehen. Der Verein wurde 1971 gegründet.
Aufgaben und Ziele
Ziel des Vereins ist eine durchgehende Nachtruhe von 22h bis 6 Uhr zu erreichen.
Ein Zwischenziel ist die Nachtruhe von 0h bis 5h, damit zumindest diese wenigen Stunden einen ungestörten Schlaf ermöglichen.
Vereinsstruktur
Die FLSG ist ein unabhängiger, gemeinnütziger eingetragener Verein mit Mitgliedern aus den vorgenannten Gebieten.
Vorstand der Fluglärm Schutzgemeinschaft Nbg. u.U. e.V.
1. Vorsitzender
Dr. Robert Mahler
2. Vorsitzender
Prof. Dr. Hermann Reichold
Schriftführer
Herr Walter Vetter
Schatzmeister
Herr Rudolf Höhn
Mitgliedschaften in anderen Organisationen
Wir sind Mitglied bei der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.
Ziele
Wir wohnen und leben rund um den Nürnberger Flughafen.
Ein wirtschaftlich erfolgreicher und gut erreichbarer stadtnaher Passagier- und Frachtflughafen gehört auch für uns zu einer modernen Großstadt und einem zeitgemäßen Lebensgefühl.
Gleichzeitig beeinträchtigen Lärm und Schadstoffe unsere Gesundheit und unsere Lebensqualität. Besonders trifft das natürlich auf den Fluglärm in der Nacht zu, der zu Schlafstörungen und Schlafentzug führt, die Gesundheit und Lebensqualität in besonders starkem Maß beeinträchtigen.
Naturgemäß gleicht der Umgang der Politik und der Behörden mit der Lärm- und Schadstoffimmissionslage einem Spagat: Einerseits braucht unsere Metropolregion eine florierende Wirtschaft mit Flughafenanbindung, andererseits brauchen wir Flughafenanwohner auch im nationalen und internationalen Geschäfts- und Tourismusbetrieb eine gesundheitsverträgliche Lärm- und Schadstoffsituation.
Wir meinen, dass dabei gegenwärtig die Interessen des Flughafens zu stark und unsere Bedürfnisse nach gesundem Leben und Wohnen mit angemessener Lebensqualität zu wenig berücksichtigt werden.
Diese Situation wollen wir verbessern und streben insbesondere die Beschränkung des Flugbetriebs zwischen 22:00 und 06:00 Uhr auf medizinische und humanitäre Notfälle an.
Dazu stehen wir einerseits im Austausch mit Verbänden, Vereinen und Interessenvertretern und führen andererseits den Dialog mit dem Flughafen Nürnberg, der Stadt Nürnberg und dem Freistaat Bayern, um gemeinsam Lösungen zu finden für den Wettbewerb der Interessen im Spannungsfeld „Wirtschaftsfaktor Flughafen vs. (Nacht-) Ruhe seiner Anwohner.“
Mitglied werden
Wie werde ich Mitglied bei der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.?
Mitglied können Personen und Personenvereinigungen (Vereine, Gemeinden und andere Körperschaften, Schutzvereinigungen etc.) werden.
Bitte versehen Sie Ihren Aufnahmeantrag mit einer Begründung einschließlich einer ausführlichen Schilderung der örtlichen Gegebenheiten (und bei Schutzvereinigungen eine Kopie der Satzung).
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Stimmberechtigt sind nur juristische Personen und Personenvereinigungen.
Unsere Arbeit in der Kommission
Als stimmberechtigtes Mitglied der offiziellen Fluglärmkommission setzen wir uns direkt bei Behörden, Politik und Flughafenbetreibern für konkrete Verbesserungen ein. Wir bringen dort das zur Sprache, was viele Bürger:innen erleben: Schlafstörungen, Stress und das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden. Unsere Position: Bürgernähe, Sachlichkeit und konsequentes Handeln – für alle, die sonst ungehört bleiben.
Wie Sie mitmachen können
Wir freuen uns über jede Unterstützung – ob als Mitglied, Mitstreiter:in oder Multiplikator:in. Gemeinsam können wir mehr erreichen: mehr Aufmerksamkeit, mehr Druck auf Entscheidungsträger, mehr Schutz für unsere Region. Jeder Beitrag zählt – auch Ihrer.
Wofür wir stehen
Wir glauben, dass jeder Mensch ein Recht auf Nachtruhe und Gesundheit hat – unabhängig davon, wo er lebt. Unsere Arbeit basiert auf Transparenz, Fakten und Dialogbereitschaft. Wir fordern keine Verbote um jeden Preis, sondern faire Regelungen, die sowohl den Interessen der Betroffenen als auch den Anforderungen des Luftverkehrs gerecht werden

