Petition
Petition an den Bayerischen Landtag
Sehr geehrte Anwohner, Mitglieder, Aktive und Interessierte, die nach einer durchgehenden Nachtruhe rund um den Nürnberger Flughafen streben,
jeder Bürger hat das Recht, eine Petition an den Bayerischen Landtag einzureichen.
Über diesen Link geht das ganz einfach: https://www.bayern.landtag.de/petition-einreichen/petition-online-einreichen/
Ich habe den u. g. Text bereits online eingereicht. Es hat fünf bis zehn Minuten gedauert, der Text kommt gleich an der richtigen Stelle an, und der Empfang wurde mir auch schon bestätigt.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Horst Arnold hat den u. g. Text fundiert formuliert, und Sie können ihn so verwenden und in Ihre Petition einfügen.
Selbstverständlich können Sie den Text kürzen, ergänzen oder umformulieren. Sinnvoll ist es dabei, die grundsätzliche Argumentation zu übernehmen, denn eine einheitliche Richtung und Argumentation stärkt unser Anliegen.
Für Fragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro von Horst Arnold wenden:
Andrea Stadelmann, Büroleitung
Horst Arnold, Rechtspolitischer Sprecher
SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag
Bürgerbüro: Hirschenstraße 24, 90762 Fürth
Telefon: 0911 / 76 60 08 36
Mail: [email protected]
Web: horstarnold.de
Sie können den folgenden Petitionstext per Copy & Paste übernehmen oder als Word-Datei herunterladen.
Herzliche Grüße, Ihre Erika Schuh
Petitionstext
Der Freistaat Bayern ist aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass auch am Flughafen Nürnberg (wie bereits in München und Memmingen) Nachtflugbewegungen zumindest in einer Kernzeit von 0 bis 5 Uhr zum Schutz der Nachtruhe und der betroffenen Bevölkerung weitgehend eingeschränkt werden. Seit 2013 hat der Freistaat die verfassungsmäßig verbriefte Aufgabe in ganz Bayern gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen (Art. 3 Abs. 2 S. 2 Verfassung des Freistaates Bayern). Dies betrifft natürlich auch Verkehr, Gesundheit und Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen. Der Bayerische Grundsatz gleichwertiger Lebensverhältnisse muss auch beim Fluglärm gelten. In den letzten Jahren haben Nachtflugbewegungen am Flughafen Nürnberg wieder erheblich zugenommen und belasten Menschen in der Umgebung. Der Lärm, der durch die nächtlichen Starts und Landungen von Flugzeugen am Flughafen Nürnberg verursacht wird, verhindert eine erholsame Nachtruhe für Anwohner der Umgebung und führt auf Dauer zu erheblichen gesundheitlichen Konsequenzen. Gemäß Art. 3 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern fördert und sichert der Staat gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land. Gerade deshalb ist die Staatsregierung aufgefordert, einheitliche Nachtflugregelungen für alle bayerischen Flughäfen zu schaffen. Durch die Einschränkung von Nachtflügen können auch wirtschaftliche Nachteile entstehen. Diese sollten jedoch vom Freistaat weitestgehend ausgeglichen werden. Der Freistaat Bayern ist zu 50% am Flughafen Nürnberg beteiligt. Die Staatsregierung muss jedoch neben ihren wirtschaftlichen Interessen als politische Entscheidungsträgerin auch dafür Sorge tragen, dass die mit den Nachtflugbewegungen einhergehenden Belastungen für die Anwohner im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse für alle Bewohner Bayerns nicht nur in Memmingen und München, sondern auch in Nürnberg begrenzt werden. Auch als Miteigentümer des Flughafens Nürnberg muss der Freistaat seine verfassungsmäßige Aufgabe erfüllen. Der Freistaat ist aufgefordert, gesundheits- und sozialverträgliche Lösungen zu schaffen.