Satzung
Das ist unser Rahmen.
§ 1 Name und Sitz
Der Name des Vereins ist: „Fluglärm-Schutzgemeinschaft Nürnberg und Umgebung e. V.“ Sitz bleibt wie bisher Nürnberg.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und anderen nachteiligen Auswirkungen des Flugbetriebs, sowie der Schutz der Landschaft in der Umgebung von Flughäfen. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied können Personen, Personenvereinigungen und Gebietskörperschaften werden. Über die Aufnahme entscheidet der erweiterte Vorstand. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftlichen Austritt oder durch Ausschluss seitens der Mitgliederversammlung.
§ 4 Organe
Organe der Vereinigung sind:
- Die Mitgliederversammlung.
- Der engere und der erweiterte Vorstand.
- Der Fachbeirat.
§ 5 Mitgliederversammlung
- Eine ordentliche Mitgliederversammlung mit Neuwahlen findet alle 3 Jahre statt.
- Ordentliche Mitgliederversammlungen ohne Neuwahlen sollen in den Jahren zwischen den Wahlen stattfinden.
- Außerordentliche Mitgliederversammlungen können jederzeit durch den Vorstand einberufen werden, oder sie sind auf Antrag von 1/10 der Mitglieder einzuberufen.
- Zu den ordentlichen Mitgliederversammlungen lädt der engere Vorstand mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich ein.
- Zu den außerordentlichen Mitgliederversammlungen kann die Frist in dringenden Fällen auf eine Woche gekürzt werden. Die Einladung soll auch in diesem Falle möglichst schriftlich erfolgen.
- Über den wesentlichen Ablauf der Versammlung ist Protokoll zu führen. Beschlüsse sind im Wortlaut festzuhalten.
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
- Beiträge werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt.
§ 6 Vorstand
Die Vorstandschaft setzt sich zusammen aus:
- dem engeren Vorstand
- dem erweiterten Vorstand
Der engere Vorstand besteht aus:
- dem 1. Vorsitzenden
- dem 2. Vorsitzenden
- dem 3. Vorsitzenden
Der erweiterte Vorstand besteht aus:
- dem engeren Vorstand
- dem Schriftführer
- dem Schatzmeister
Der Vorstand wird jeweils von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt und bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand ordnungsgemäß gewählt ist.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden, sowie den 3. Vorsitzenden. Jedes von den Mitgliedern des engeren Vorstands ist alleinvertretungsberechtigt.
§ 7 Fachbeirat
Zur wissenschaftlichen Unterstützung des Gesamtvorstands wird ein Fachbeirat aus sachverständigen Personen gebildet.
Die Berufung in den Fachbeirat erfolgt durch den engeren Vorstand.
§ 8 Allgemeines
Die Fluglärm-Schutzgemeinschaft Nürnberg und Umgebung e. V. ist überparteilich und überkonfessionell. Sie kann Organisationen auf Bundesebene beitreten.
§ 9 Gemeinnützigkeit
Die Fluglärm-Schutzgemeinschaft Nürnberg und Umgebung e. V. ist gemeinnützig. Sie dient nur den in § 2 angeführten Zielen. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 10 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer eigens dafür einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Für den Beschluss ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins dem Bund Naturschutz in Bayern e. V.: Kreisgruppe Nürnberg zu, der es unmittelbar und ausschließlich für Bemühungen um den Umweltschutz und Naturschutz zu verwenden hat.
Neufassung der §§ 1, 2, 9 und 10 beschlossen in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 30. April 1997 in der Gaststätte „Grüne Au“ Ziegelsteinstraße